Einkommen-steuererklärung für Privatpersonen
Steuerberatung Sandra Krischak in Bottrop
Eine Einkommensteuererklärung nimmt viel Zeit und Arbeit in Anspruch und ist oft eher negativ behaftet. Da sie dennoch gesetzlich verpflichtend ist und mit dem richtigen Knowhow sogar einige finanzielle Vorteile mit sich bringen kann, sollten Sie sich definitiv damit auseinandersetzen.
Einkommensteuererklärung
Arbeit abgeben
Sehr gern übernehmen wir für Sie die komplette Einkommensteuererklärung – natürlich stets form- und termingerecht. Dabei legen wir größten Wert darauf, Ihre Unterlagen mit höchster Sorgfalt und nach bestem Wissen zu bearbeiten, um Ihre Steuerlast bestmöglich zu optimieren.
Zeit gewinnen
Wenn Sie uns Ihre Einkommensteuererklärung anvertrauen, gewinnen Sie wertvolle Zeit und können sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren.
Transparenz
Zu unserem transparenten Vorgehen gehört auf Wunsch auch eine regelmäßige Abstimmung zu allen Details. Die elektronische Übermittlung Ihrer Unterlagen an die zuständigen Steuerbehörden ist dabei selbstverständlich Teil des Ablaufs.
Vermietungseinkünfte
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind stets steuerpflichtig – ganz gleich, ob es sich dabei um Wohnflächen, Nebenräume oder Nebenkosten handelt. Die steuerliche Behandlung richtet sich dabei nach der Eigentümerstruktur (ob natürliche Person, Grundstücksgemeinschaft oder Erbengemeinschaft) sowie der Art der Immobilie. Wir bieten Ihnen eine fundierte Beratung zur optimalen steuerlichen Gestaltung Ihrer Mieteinnahmen und übernehmen die korrekte Angabe in Ihrer Einkommensteuererklärung. Mit jährlich über 150 betreuten Fällen verfügen wir über umfassende Erfahrung. Auch bereits vor dem Immobilienkauf stehen wir Ihnen strategisch zur Seite, beispielsweise bei der Planung von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Berücksichtigung absetzbarer Aufwendungen und Herstellungskosten.
Beratung bei
Rentenbesteuerung
Seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 unterliegen Renten der Steuerpflicht, sobald die gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Dies betrifft nicht nur die Altersrente, sondern auch Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten sowie private Vorsorgeleistungen. Durch regelmäßige Rentenerhöhungen geraten zunehmend mehr Rentner in den steuerpflichtigen Bereich. Die Steuerbemessung erfolgt auf Basis aller Einkünfte, inklusive Erträge aus Vermietung oder Kapitalanlagen. Wird der Freibetrag überschritten, ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend – bei Nichtbeachtung drohen Nachzahlungen samt Zinsen. Wir prüfen Ihre persönliche Steuerpflicht, ermitteln die Steuerlast und übernehmen die elektronische Einreichung, damit Sie rechtlich abgesichert sind und sich sorgenfrei fühlen können.