Erstberatung vereinbaren

Beratung bei Renten­be­steuer­ung

Steuerpflicht wahrnehmen

Mit dem Alterseinkünftegesetz ist seit 2005 die Besteuerung der Altersbezüge geregelt. Seither werden Rentner zur Kasse gebeten, wenn ihre gesamten Einnahmen den gesetzlichen Grundfreibetrag übersteigen. Durch jährliche Rentenanpassungen sind jedoch immer mehr Rentner von der Einkommenssteuerpflicht betroffen. Wichtig ist auch, dass neben Altersrenten auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenrenten und private Altersvorsorgen von dem Gesetz betroffen sind.

Steuerlast ermitteln

Der persönliche Steuersatz wird aus der Gesamtsumme der Einnahmen berechnet. Diese umfasst die Höhe der gesetzlichen Rente sowie zusätzliche Einkünfte, wie etwa aus der Vermietung oder dem Kapitalvermögen. Sofern eine Überschreitung des Grundfreibetrags vorliegt, ist die selbstständige Abgabe einer Steuererklärung an das Finanzamt verpflichtend – andernfalls können als Folge der Steuerhinterziehung Nachzahlungen inklusive Zinsen gefordert werden.

Sicherheit genießen

Gerne überprüfen wir für Sie, ob eine Steuerpflicht vorliegt, informieren Sie über die Höhe der Steuerzahlung und übernehmen die elektronische Übermittlung steuerlich relevanter Daten an das Finanzamt. So haben Sie Gewissheit und gleichzeitig mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben.