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Vermietungs­einkünfte

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Sobald Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen aus privatem Besitz vermietet werden, müssen auch diese Einkünfte versteuert werden. Dabei werden neben der eigentlichen Miete oder Pacht auch die Kosten für Nebenräume, wie Garagen, Hallen und Lager, sowie Umlagen, etwa für die Müllabfuhr oder wöchentliche Reinigung des Hausflures, berücksichtigt.

Eigentümer und Objekte

Aus steuerrechtlicher Sicht wird bei der Versteuerung von Mieteinkünften zwischen natürlichen Personen, Grundstückgemeinschaften und Erbengemeinschaften differenziert. Dabei liegt der wichtigste Unterschied in der Verteilung der ermittelten Erträge und somit auch in der Erstellung der Einkommenssteuererklärung. Gleichzeitig ist die Steuerlast aber auch von der Art der Immobilie abhängig und richtet sich danach, ob Sie zum Beispiel eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus vermieten.

Zuverlässiger Partner

Mit über 150 Fällen pro Jahr sind wir Spezialisten auf diesem Gebiet und unterstützen gerne auch Sie kompetent rund um Ihre Vermietungseinkünfte. Selbstverständlich berücksichtigen wir zur Reduzierung der Steuerlast absetzbare Aufwendungen. Da die steuerlichen und finanziellen Pflichten bereits vor dem Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks gewissenhaft durchdacht sein sollten, bieten wir Ihnen auch im Vorfeld unsere Beratung im Hinblick auf die Zuordnung von Eigen-und Fremdkapital sowie nachtäglichen Herstellungskosten an.