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Steuer­erklärung

Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens, gibt es unterschiedliche Regelungen für eine Steuererklärung. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Steuerarten, die Sie in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen müssen.

Einkommensteuer

Die Einkommenssteuer ist die Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Wenn Sie als Einzelunternehmer agieren oder Ihr Unternehmen eine Personengesellschaft ist, fallen Sie in diese Gruppe. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne bei der Berechnung Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte für die alljährliche Steuererklärung.

Feststellungserklärung

Die Feststellungserklärung ist dann notwendig, wenn Ihr Einzelunternehmen bei einem anderen Finanzamt gemeldet ist, als Ihr Wohnsitz.

Körperschaftsteuer

Bei Kapitalgesellschaften wie bspw. GmbH oder UG zählt das Unternehmen als juristische Person und wird damit mit der Körperschaftssteuer besteuert. Auch gemeinnützige Körperschaften oder Vereine müssen die Körperschaftssteuer entrichten. Auch bei der Aufstellung der anfallenden Körperschaftssteuer können Sie sich auf unseren Service verlassen.

Umsatzsteuererklärung

Alle Unternehmen müssen dem Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung übermitteln. Eine Ausnahme stellt hierbei die Kleinunternehmerregelung dar. Diese Regelung gilt für Kleinunternehmer und Freiberufler, oder andere Unternehmen, welche im Gründungsjahr keinen Umsatz über 22.000 Euro erzielen können. Andernfalls fällt die Abgabe der Umsatzsteuer sowie die Erstellung der Umsatzsteuererklärung für Sie an. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie und Ihr Unternehmen!

Gewerbesteuer

Auch die Gewerbesteuer muss gezahlt und in Ihrer Steuererklärung gelistet werden. Auch hier gibt es eine Sonderregel: Freiberufler sind von dieser Steuer befreit. Für alle anderen Unternehmen übernehmen wir diesen Teil der Steuererklärung ebenfalls für Sie.

Lohnsteueranmeldung

Als Arbeitgeber kommt der zusätzliche Aufwand, die Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter anmelden zu müssen, auf Sie zu. Wir nehmen Ihnen diesen Schritt selbstverständlich gerne ab.