Kaufmännisches Geschäftsjahr abschließen
Der Jahresabschluss erfasst die finanzielle Lage Ihres Unternehmens und gibt Aufschluss über Ihren Erfolg. Zu unserem Fachgebiet zählt der Jahresabschluss für bilanzierende Mandanten sowie auch die Einnahmenüberschussrechnung für Nichtbilanzierer nach ihren vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünften. Auf eine persönliche Abschlussbesprechung mit Ihnen legen wir dabei großen Wert.
Unsere Kompetenzen
Wir erstellen Handels- und Steuerbilanzen für Einzelunternehmen, Körperschaften und Personengesellschaften. Auch Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen und Liquidationsbilanzen sowie Einnahmenüberschussrechnungen (Gewinnermittlungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG) für Gewerbetreibende und Freiberufler sind Kernelemente des Jahresabschlusses.
Übermittlung der Abschlussdaten
Seit 2006 ist die Übermittlung der Abschlussdaten an den elektronischen Bundesanzeiger ein Muss für offenlegungspflichtige Mandanten. Zum Abschluss der Buchhaltung übernehmen wir somit die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen zur Rechnungslegung sowie die Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung.