Ihre Bilanz muss seit einigen Jahren elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Sie enthält Ihre Gewinn- und Verlustrechnung.
Verpflichtung zur E-Bilanz
Die elektronische Bilanz muss von allen Unternehmen, die der Pflicht zur Bilanzierung unterliegen, erstellt werden. Dazu gehören Kaufleute, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die der Buchführungspflicht unterliegen. Außerdem gibt es einige besondere Fälle, in denen eine E-Bilanz erstellt werden muss. Dazu gehören die Eröffnungsbilanz zur Gründung, die Aufgabebilanz bei der Auf- oder Abgabe des Unternehmens sowie der Wechsel der Gewinnermittlungsart.
Sollten Sie verpflichtet sein, die E-Bilanz an Ihr Finanzamt zu übermitteln oder Beratung hinsichtlich der Sonderfälle benötigen, wenden Sie sich gerne an uns. Wir übernehmen die Aufstellung Ihrer E-Bilanz mit großer Sorgfalt.
Elektronische Dokumente
Unsere Kanzlei arbeitet mit DATEV und ermöglicht Ihnen einen Login zur einfachen und zeitsparenden Übermittlung Ihrer Dateien online. Wir stehen Ihnen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.