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Testaments­­vollstreckung

Umfassendes Verständnis

Als steuerrechtlicher Partner unserer Mandanten sind wir aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit bestens mit den Vermögensverhältnissen und familiären Beziehungen vertraut. Auf Wunsch übernehmen wir deshalb auch das Amt als Testaments­voll­strecker und setzen im Todesfall den letzten Willen des Erblassers durch. Ein Testament garantiert eine geregelte Verteilung des Nachlasses, den Schutz des Vermögens sowie die finanzielle Absicherung von Familienmitgliedern.

Zuverlässige Vermögensverwaltung

Sandra Krischak ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin (IFU) in unserer Steuerkanzlei. Mit Ihrem Testament in unseren Händen können Sie darauf vertrauen, dass Ihre Einflussnahme über Ihren Tod hinaus geht, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen fortgeführt wird und Ihre Zielvorstellungen verwirklicht werden. Dabei umfasst unser Schwerpunkt unter anderem die fachkundige Begleitung der Nachfolgeplanung, die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses sowie auch die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung.

Arten der Testamentsvollstreckung

Abhängig von dem vom Erblasser bestimmten Aufgabenbereich, kommen unterschiedliche Formen der Testamentsvollstreckung infrage. Ob für Ihre individuellen Anforderungen eine Abwicklungsvollstreckung, Dauertestamentsvollstreckung oder Nacherbenvollstreckung sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen. Selbstverständlich können Sie dabei auf eine zielorientierte und zuverlässige Beratung vertrauen.